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AGB
1. Allgemeines
Die Seilbahnbüro Schupfer GmbH & CoKG (kurz: SBS) erbringt technische Dienstleistungen in Form von Gutachten,
Prüfberichten, Sicherheitsberichten und Konformitätsbescheinigungen.
Mit der schriftlichen Beauftragung des Auftraggebers oder durch schriftliche Auftragsbestätigung von der SBS werden die
nachstehenden Bedingungen zum integrierten Vertragsbestandteil zwischen der SBS und dem Auftraggeber.
Wenn nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben und/oder ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, werden
Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Auftraggebers hiermit ausgeschlossen.
2. Durchführung des Auftrages
Die von der der SBS angenommenen Aufträge werden nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.
Art und Umfang der Arbeiten werden bei Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt. Ergeben sich Änderungen oder
Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges so sind diese schriftlich zu vereinbaren.
3. Fristen und Termine
Werden durch Verschulden des Auftraggebers vereinbarte Termine nicht eingehalten, so ersetzt der Auftraggeber der SBS
dadurch entstehende Kosten.
Werden durch Verschulden der SBS vereinbarte Termine nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber berechtigt, soweit er
durch den Verzug einen Schaden erlitten hat, eine Verzugsentschädigung für jede Woche Verzug von 1 % des aufgrund
dieses Verzuges rückständigen Auftragswertes bis zu insgesamt 5 % einzufordern.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die SBS berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zuzüglich
Mehrwertsteuer zu verrechnen.
In Fällen, bei denen Vorauszahlungen in angemessener Höhe durch die SBS verlangt werden, ist die Einhaltung der
Zahlungstermine eine unbedingte Voraussetzung für die fristgerechte Leistung.
5. Geheimhaltung, Vertraulichkeit, Datenschutz zwischen der Seilbahnbüro Schupfer GmbH & CoKG und des Auftraggebers
Alle vom Auftraggeber der SBS zugänglich gemachten Informationen werden streng vertraulich behandelt und nur im
Rahmen der zu erbringenden Dienstleistung verwendet.
Die SBS, sowie die eingeschalteten externen Sachverständigen, verpflichten sich, Prüfberichte und sonstige schriftliche
Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber nicht bekannt zu geben. Dies gilt auch für die Zeit nach
auftragskonformer Erledigung. Nach Ablauf von zwölf Jahren werden diese Unterlagen vernichtet.
Ausdrücklich davon ausgenommen ist die Weitergabe von Informationen aufgrund gesetzlicher Anforderungen.
6. Haftung der Seilbahnbüro Schupfer GmbH & CoKG
Die SBS haftet gegenüber Auftraggebern oder Dritten nur soweit die österreichische Gesetzgebung eine zwingende Haftung
unter Kaufleuten vorschreibt.
Gutachter und Gutachtenbesteller erklären ausdrücklich, dass sie, soweit gesetzlich zulässig, jede Einbeziehung Dritter in
die Vertragswirkungen ablehnen. Die SBS haftet nicht bei Verwendung des Gutachtens außerhalb des gesetzlich
vorgesehenen oder mit dem Gutachtenbesteller ausdrücklich vereinbarten Zweck.
Die SBS haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, nicht aber für Mangelfolgeschäden, mittelbare oder indirekte
Schäden und reine Vermögensschäden.
Jede Haftung ist auf typischerweise vorhersehbare Schäden beim Vertragspartner beschränkt und der Höhe nach mit den
vertraglich vereinbarten und bezahlten Vergütungen der SBS für die zugrunde liegende Leistung begrenzt.
7. Rechte des Auftraggebers
Die Dienstleistungen der SBS werden auf möglichst ökonomische und störungsfreie Weise erbracht.
Die SBS verpflichtet sich, dem Auftraggeber die zum Einsatz kommenden Personen bekannt zu geben. Bei begründeter
Ablehnung dieser Personen verpflichtet sich die SBS einen neuen Vorschlag zu unterbreiten.
8. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt auf Aufforderung der SBS alle für die Erbringung der jeweiligen Dienstleistung erforderlichen
Dokumente und Daten zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Der Auftraggeber erlaubt den Zugang zu den Räumen, Anlagen und Verrichtungsstandorten.
Der Auftraggeber trifft geeignete organisatorische Vorkehrungen, sodass die verantwortlichen Mitarbeiter im Unternehmen
anwesend und auf die praktische Nachweisführung vorbereitet sind.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die der SBS befragten Mitarbeiter offen und wahrheitsgemäß Auskunft über alle
unternehmensinternen Belange geben, die für die jeweilig zu erbringende Dienstleistung relevant sind.
Alle vom der SBS – als Unterlagen oder in elektronischer Form – zur Verfügung gestellten Informationen wie z. B.
Broschüren, Beurteilungsbögen, Checklisten usw. sind geistiges Eigentum der SBS und dürfen ohne Zustimmung, auf
welche Art auch immer, weder vervielfältigt, noch im Rahmen von Veröffentlichungen gegenüber Dritten verwendet oder
zugänglich gemacht werden. Andernfalls ist die SBS berechtigt, eine Konventionalstrafe in einer Höhe bis zu
€ 30.000,– geltend zu machen und gemäß den Zahlungsbedingungen Pkt. 4 einzufordern. Die vereinbarte
Konventionalstrafe ist ein Mindestsatz und schließt die Geltendmachung eines allenfalls eintretenden höheren Schadens
nicht aus.
9. Qualitätsgarantie
Dienstleistungen, mit denen der Auftraggeber nicht zufrieden war, werden nicht in Rechnung gestellt, wenn der Auftraggeber
vor Inanspruchnahme der nächsten Dienstleistung der SBS, spätestens jedoch fünf Arbeitstage nach der betreffenden
Dienstleistung, seine Unzufriedenheit schriftlich begründet. Es wird diese Leistung nicht verrechnet, wenn die Bemängelung
wesentlich und berechtigt war. Diese, vom der SBS nicht verrechnete Leistung, gilt damit als nicht erbracht.
10. Wahrung der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit von der SBS zum Einsatz kommenden
Personen gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote für Beratungstätigkeit oder Anstellung sowie Aufträge auf
eigene Rechnung.
Zur Wahrung der Unparteilichkeit führt die SBS keine Beratung durch, die Gegenstand einer beauftragten
Konformitätsbewertung mit anschließender Erteilung eines Konformitätsnachweises ist.
11. Gültigkeit von Zertifikaten
Ein Zertifikat wird auch ohne besondere Mitteilung vom der SBS ungültig, wenn die Gültigkeitsdauer bei befristeten
Zertifikaten abgelaufen ist.
Ein Zertifikat kann von der SBS für ungültig erklärt werden, wenn:
- sich nachträglich am Produkt eine Mangel herausstellt, der bei der Zertifizierung nicht festgestellt wurde, oder
nachträglich Tatsachen bekannt werden, die der Erteilung eines Zertifikates entgegen stehen würden. - die hergestellten Produkte nicht mit dem geprüften Baumuster übereinstimmen, oder Änderungen am Produkt
durchgeführt wurden welche dem Büro Schupfer nicht mitgeteilt wurden. - der Zertifizierungsinhaber die Besichtigung der Fabrikations- und Prüfeinrichtungen oder des Warenlagers durch den
Beauftragten von der SBS oder die Entnahme von Gegenständen zur Überprüfung durch die SBS verweigert oder die
Überprüfung verhindert. - der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Mangelbeseitigung nicht binnen einer angemessenen Frist nachkommt.
- wesentliche Veränderungen in den Erkenntnissen der Sicherheitstechnik (z.B. bedingt durch Unfälle) dies erfordern.
- Der Entzug wird durch die SBS schriftlich mitgeteilt, veröffentlicht und ist mit Empfang der Mitteilung gültig.
- Bei Entzug verpflichtet sich der Inhaber, von der SBS ausgestellte Konformitätsnachweise zurückzusenden und das
Konformitätszeichen nicht mehr zu verwenden und sicherzustellen, dass alle damit in Zusammenhang stehenden
Unterlagen, einschließlich jener Unterlagen, die an Geschäftspartner zur Verteilung weitergegeben wurden, nicht mehr
in Verkehr bzw. binnen sechs Monaten außer Verkehr gebracht werden.
12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Kaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in
Innsbruck als vereinbart.
Zwischen den Vertragspartnern gilt österreichisches Recht.
Nr.: HD-03
Rev.: 02
Datum: 17.09.2021